vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Unbilligkeit einer AbgVorschreibung wegen falscher Beratung oder Änderung der Rsp

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/622 Heft 19 v. 1.10.2002

§ 236 Abs 1 BAO

Falsche steuerliche Beratung durch einen Dritten oder eine Änderung der Rsp, die zu einer erhöhten AbgVorschreibung und zu Aussetzungszinsen geführt haben, gehören zum allg Risiko eines StPfl und können nicht im Wege einer Unbilligkeit nach § 236 BAO zu Lasten des AbgGläubigers fallen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!