§ 14 GGG
Die Formulierung, ein periodischer Betrag sei „bis zur tatsächlichen Räumung“ einer Wohnung zu bezahlen, stellt eine Verpflichtung auf unbestimmte Dauer dar.
VwGH 28.06.2001, 2001/16/0345
§ 14 GGG
Die Formulierung, ein periodischer Betrag sei „bis zur tatsächlichen Räumung“ einer Wohnung zu bezahlen, stellt eine Verpflichtung auf unbestimmte Dauer dar.
VwGH 28.06.2001, 2001/16/0345