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Erst zu errichtendes Unternehmen als Bestandgegenstand; Maßgeblichkeit der Betriebspflicht beim Pachtverhältnis; Beurteilung der Zulässigkeit einer Berufung gegen den AbgB

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/568 Heft 18 v. 15.9.2002

§ 4 Wr GetrStG 1992

§ 193 Abs 6 Wr LAO

1. Auch ein erst zu errichtendes Unternehmen kann Bestandgegenstand sein, wenn die wesentlichen Unternehmensgrundlagen vom Bestandgeber beigestellt werden (vgl E 29. 4. 1992, 91/17/0023).

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