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Kein Ausschluss der KommSt-Pflicht durch Auszahlung von Erfolgsprämien an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Gf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/567 Heft 18 v. 15.9.2002

§ 5 Abs 1 KommStG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Die Gewährung von Erfolgsprämien an einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf lässt bei monatlichen Fixbezügen ein die KommSt-Pflicht ausschließendes Unternehmerrisiko nicht erkennen und steht einer Erzielung von kommunalsteuerpflichtigen Bezügen aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit nicht entgegen.

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