§ 11 Abs 1 Z 5 UStG 1994
§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Die Feststellung der fehlenden Ernsthaftigkeit eines vereinbarten Rechtserwerbes an zukünftigen Werknutzungsrechten infolge fehlender Vorstellungen über den tatsächlichen Wert dieser Rechte und über den Zeitpunkt, wann dem Rechnungsleger das vereinbarte Entgelt zukommen soll, schließt die fehlende Zahlungsabsicht mit ein, sodass ein Vorsteuerabzug nicht gewährt werden kann, weil zu den notwendigen Merkmalen einer Rechnung auch gehört, dass die Rechnung das tatsächlich beabsichtigte Entgelt ausweist.