§ 11 Abs 1 Z 4 UStG 1994
§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Die Auffassung, eine Zeitangabe sei im Falle der behaupteten Übertragung von „Werknutzungsrechten“ nicht notwendig, weil der AbgPfl sich die Nutzung der Werke „für alle Zeiten“ übertragen habe lassen, ist unzutreffend.