in deren Unternehmen Beschäftigten Sonderzahlungen auszubezahlen und Einbeziehung dieser Sonderzahlungen in die Bemessungsgrundlage für die Börsen-USt
§ 18 Abs 2 Z 3 KVG
in deren Unternehmen Beschäftigten Sonderzahlungen auszubezahlen und Einbeziehung dieser Sonderzahlungen in die Bemessungsgrundlage für die Börsen-USt
§ 18 Abs 2 Z 3 KVG