§ 2 Z 4 lit a KVG
§ 3 KVG
Die Zurechnungsvorschrift des § 3 KVG für freiwillige Leistungen von Doppelgesellschaftern an Kapitalges, ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass es sich nach den Umständen des Einzelfalles eindeutig um eine Zahlung des gemeinsamen Gesellschafters über die eine Ges an die andere handeln muss