§ 41 Abs 3 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Die bloße Erhöhung der einem Gesellschafter-Gf geleisteten Vergütungen zeigt ein ihm aus dieser Tätigkeit erwachsendes und Einkünften iSd § 22 Z 2 EStG entgegenstehendes, die Dienstgeberbeitragspflicht vermeidendes Unternehmerrisiko wegen einer Erfolgsabhängigkeit der Vergütung auch dann noch nicht ausreichend auf, wenn sie in kurzem Intervall mit einer Vermehrung der Betriebsergebnisse korrespondiert.