§ 2 Abs 2 Z 2 UStG 1994
§ 9 Abs 2 KStG
Mag die Beeinflussung der Preispolitik der Tochterges durch die Mutterges in Bezug auf ihren Hauptkunden auch Konsequenz ihrer organisatorischen Eingliederung in die Mutterges sein, so bewirkt die tatsächliche Einflussnahme auf die Preisverhandlungen gemeinsam mit anderen Faktoren, dass auch das für das Vorliegen einer Organschaft neben einer finanziellen und organisatorischen erforderliche Merkmal einer wirtschaftlichen Eingliederung gegeben ist.