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Organschaft infolge finanzieller, organisatorischer und wirtschaftlicher Eingliederung eines Unternehmens in Oberges

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/494 Heft 17 v. 1.9.2002

§ 2 Abs 2 Z 2 UStG 1994

§ 9 Abs 2 KStG

Mag die Beeinflussung der Preispolitik der Tochterges durch die Mutterges in Bezug auf ihren Hauptkunden auch Konsequenz ihrer organisatorischen Eingliederung in die Mutterges sein, so bewirkt die tatsächliche Einflussnahme auf die Preisverhandlungen gemeinsam mit anderen Faktoren, dass auch das für das Vorliegen einer Organschaft neben einer finanziellen und organisatorischen erforderliche Merkmal einer wirtschaftlichen Eingliederung gegeben ist.

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