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Berufsausbildung in Höherer Wirtschafts- und Verwaltungsschule im zweiten Bildungsweg

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/475 Heft 17 v. 1.9.2002

§ 16 Abs 1 EStG 1988

§ 20 Abs 1 Z 2 idF vor BGBl I 1999/106 EStG 1988

Aufwendungen für den Besuch der viereinhalbjährigen Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule in St. Gallen/Schweiz, die mit einer österr Handelsakademie vergleichbar ist, durch einen StPfl, der eine kfm Lehre abgeschlossen hat und als kfm Angestellter tätig ist, stellten vor dem 1. 1. 2000 keine Werbungskosten, sondern steuerlich nicht zu berücksichtigende Kosten der Lebensführung dar.

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