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Verdeckte Gewinnausschüttung durch eine Pensionsrückstellung für einen Gesellschafter-Gf infolge einer einem Fremdvergleich nicht standhaltenden Nichtanrechnung der ASVG-Pension auf die rückgestellte Pensionszusage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/470 Heft 17 v. 1.9.2002

§ 14 Abs 7 EStG 1988

§ 8 Abs 2 KStG 1988

Wird infolge einer entsprechenden Pensionsvereinbarung mit einem Gesellschafter-Gf bei der Pensionsrückstellung von der zugesagten Pension die zu erwartende ASVG-Pension nicht in Abzug gebracht, liegt der Pensionsrückstellung eine einem Fremdvergleich nicht standhaltende Pensionszusage zugrunde, sodass die Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist.

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