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Fehlendes Unternehmerrisiko eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf infolge bilanzunabhängiger Gf-Vergütung und DB-Pflicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/450 Heft 16 v. 15.8.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG

Ist bei der jährlichen Bilanzerstellung durch eine GmbH jeweils ein Gf-Bezug ausgewiesen, der in keinem Zusammenhang mit dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Ges steht und vermag auch eine jahresübergreifende Betrachtung keinen objektivierbaren Zusammenhang zwischen dem Erfolg der Gf-Tätigkeit und der Entlohnung herzustellen, ist ein die DB-Pflicht dieser Bezüge ausschließendes Unternehmerrisiko nicht zu erkennen.

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