§ 4 Abs 4 Z 7 EStG 1988
§ 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988
Die Kosten eines postgradualen Lehrganges an einer Fachhochschule können dann als Fortbildungskosten abzugsfähig sein, wenn der Lehrgang mit dem abgeschlossenen ersten Studium, aufgrund dessen der StPfl seinen Beruf ausübt, derart qualifiziert verflochten ist, dass dadurch die Ausweitung und Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglicht wird.