§ 16 Abs 1 EStG 1988
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
Ein für die Bereiche Marketing, Sponsoring und Vertrieb verantwortlicher Angestellter eines Theaters kann Aufwendungen für Besuche von Theatervorstellungen der Konkurrenzbetriebe auch dann nicht als Werbungskosten geltend machen, wenn sich diese Besuche für die berufliche Tätigkeit mitunter als unerlässlich erweisen, der Dienstgeber diese Besuche wünscht, aber nicht bereit ist diese Ausgaben zu ersetzen und die eher geringe Höhe des als Aufwendungen für Theaterbesuch geltend gemachten Betrages gegen einen Besuch von Theaterveranstaltungen mit einer Frequenz, die geeignet sein könnte, die private Veranlassung des Theaterbesuchs völlig in den Hintergrund treten zu lassen, spricht.