kommt dem Bf im Verhältnis zur Baubeh die Eigenschaft eines Bauwerbers nicht zu, so stellt dies ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme seiner Bauherreneigenschaft dar
§ 303 Abs 4 BAO
kommt dem Bf im Verhältnis zur Baubeh die Eigenschaft eines Bauwerbers nicht zu, so stellt dies ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme seiner Bauherreneigenschaft dar
§ 303 Abs 4 BAO