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Widerspruch zwischen Spruch und Begründung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/439 Heft 15 v. 1.8.2002

§ 42 Abs 2 Z 3 lit b VwGG

Bestehen zwischen Spruch und Begründung sowie innerhalb der Begründung wesentliche Widersprüche, dann liegt eine Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor.

VwGH 18.07.2001, 98/13/0024

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