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Ausgaben eines Handelsdelegierten für kollektive Krankenversicherung während nicht versichertem Auslandsaufenthalt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/399 Heft 15 v. 1.8.2002

§ 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988

Beiträge eines im Ausland als Handelsdelegierten tätigen und deshalb von der gesetzlichen Sozialversicherung abgemeldeten Angestellten einer Wirtschaftskammer für eine kollektive Krankenversicherung sind nicht als Werbungskosten absetzbar.

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