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Bestimmung des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes; die bloße „Möglichkeit“ der Privatnutzung führt noch nicht zu einem steuerpflichtigen Sachbezug

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/398 Heft 15 v. 1.8.2002

§ 15 Abs 2 EStG 1988

§ 4 Abs 1 SachbezugsVO

1. Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist der Betrag, den der StPfl hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu beschaffen. Dieser Betrag ist jeweils in Bezug auf die betroffene Besteuerungsperiode zu ermitteln, wie dies durch die Bewertung der Sachbezüge regelmäßig in V-Form geschieht.

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