§ 15 Abs 2 EStG 1988
§ 4 Abs 1 SachbezugsVO
1. Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist der Betrag, den der StPfl hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu beschaffen. Dieser Betrag ist jeweils in Bezug auf die betroffene Besteuerungsperiode zu ermitteln, wie dies durch die Bewertung der Sachbezüge regelmäßig in V-Form geschieht.