Art 3 Abs 2 VerbrauchSt-RL
Bei Zahlungen „unter Vorbehalt“ kann nicht von einem Rechtsbehelf „als Schritt zur Wahrung der Rechte“ gesprochen werden.
VwGH 28.06.2001, 2001/16/0154
Art 3 Abs 2 VerbrauchSt-RL
Bei Zahlungen „unter Vorbehalt“ kann nicht von einem Rechtsbehelf „als Schritt zur Wahrung der Rechte“ gesprochen werden.
VwGH 28.06.2001, 2001/16/0154