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Der Zeugenbegriff des § 2 Abs 1 GebAG ist für die Frage der Anspruchsberechtigung nach den §§ 51a ff AVG nicht maßgeblich;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/386 Heft 14 v. 15.7.2002

im Falle einer Ladung in verschiedenen Verfahren ist gegebenenfalls auch die Frage des Kostenersatzes für die Fahrtkosten für jedes Verfahren gesondert zu beurteilen

§ 51a AVG

§ 51b AVG

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