§ 207 BAO
Ist der AbgBeh das Vorliegen eines Verwirkungstatbestandes einer ursprünglich in Anspruch genommenen Steuerbefreiung aufgrund einer AbgErklärung bekannt geworden, so beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.
VwGH 17.05.2001, 98/16/0256
§ 207 BAO
Ist der AbgBeh das Vorliegen eines Verwirkungstatbestandes einer ursprünglich in Anspruch genommenen Steuerbefreiung aufgrund einer AbgErklärung bekannt geworden, so beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.
VwGH 17.05.2001, 98/16/0256