§ 236 BAO
Der relevierte Nachsichtsgrund der sachlichen Unbilligkeit infolge Verfehlung der Anlassfallwirkung eines verfassungsgerichtlichen Erk liegt im vorliegenden Sachverhalt nicht vor.
VwGH 19.09.2001, 2000/16/0309
§ 236 BAO
Der relevierte Nachsichtsgrund der sachlichen Unbilligkeit infolge Verfehlung der Anlassfallwirkung eines verfassungsgerichtlichen Erk liegt im vorliegenden Sachverhalt nicht vor.
VwGH 19.09.2001, 2000/16/0309