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Ordentliche Kapitalherabsetzung ist keine Teilliquidation und führt nicht zur prozentuellen Abstockung des Buchwertes; Legalitätsprinzip versus Treu und Glauben auf Auskunft der Behörde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/243 Heft 11 v. 1.6.2002

§§ 175 ff AktG

Art 18 B-VG

§ 6 Z 2 EStG 1988

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