den Tatbestand einer fahrlässigen gem § 34 Abs 1 oder vorsätzlichen AbgVerkürzung gem § 33 Abs 1 FinStrG verwirklicht hat; Annahme von Vorsatz; Wohlverhalten des Bf während der Dauer des Strafverfahrens kein Milderungsgrund; vwg Kontrolle der Beweiswürdigung des Spruchsenates
§ 23 FinStrG