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ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
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Zur Auslegung des § 9 Abs 1 GEG kann auf Lehre und Rsp zu § 212 Abs 1 BAO zurückgegriffen werden
Erkenntnisse des VwGH
ÖStZB 2001/148
Heft 9 v. 1.5.2001
§ 9 Abs 1 und 2 GEG
§ 212 BAO
§ 236 BAO
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