§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
1. Aufwendungen für die Lebensführung sind auch dann vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des StPfl erfolgen.
2. Tageszeitungen (auch wenn daraus Abschnitte für die Erstellung von Maturafragen entnommen werden), Abonnements der Zeitschriften „KJ Zeitschrift Kontakt“, „Aufbruch Forum“, „Offene Kirche“ und „Kirche intern“ sowie die Teilnahme an religiös-fachlichen Informationsveranstaltungen stellen keine abzugsfähigen Werbungskosten eines Religionslehrers dar. Bei der Übernahme von Eintrittsgeldern von Schülern ist eine private (Mit-)Veranlassung hingegen nicht erkennbar. Diese sind daher abzugsfähig.