§ 2 EStG 1988
§ 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG
1. Bei der Überprüfung der Beweiswürdigung der bel Beh hat der VwGH lediglich zu prüfen, ob das Ergebnis der von der bel Beh vorgenommenen Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens in Einklang steht und die Sachverhaltsannahmen der Beh in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren gewonnen wurden (Beweiswürdigung betreffend unterschiedlicher Behauptungen zweier - ehemaliger - Ehegatten, wem die Einkünfte aus der Vermietung einer Liegenschaft zuzurechnen sind).