wird im Spruch einer rechtskräftigen Strafverfügung auch über den Zeitpunkt der Einführung von Waren abgesprochen, ist die AbgBeh auch daran gebunden
§ 174 Abs 3 ZollG 1988
wird im Spruch einer rechtskräftigen Strafverfügung auch über den Zeitpunkt der Einführung von Waren abgesprochen, ist die AbgBeh auch daran gebunden
§ 174 Abs 3 ZollG 1988