§ 293 BAO
§ 4 Abs 5 EStG 1988
1. Wird ein angef B nach Erhebung der VwGH-Beschwerde berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung den angef B in seiner berichtigten Fassung zugrunde zu legen.
§ 293 BAO
§ 4 Abs 5 EStG 1988
1. Wird ein angef B nach Erhebung der VwGH-Beschwerde berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung den angef B in seiner berichtigten Fassung zugrunde zu legen.