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Internationale Steuervertragsgrundsätze als Kriterien für Ermessensaus­übung; gesteigerte Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/128 Heft 8 v. 15.4.2001

§ 48 BAO

1. Bei Vornahme einer unilateralen Entlastungsmaßnahme ist die Ermessensübung an der üblichen Staatenpraxis beim Abschluss von DBA zu orientieren. Internationale Steuervertragsgrundsätze stellen im Rahmen des § 48 BAO zulässige und berücksichtigungswürdige Ermessensgründe dar.

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