§ 4 Abs 4 EStG 1988
Für die Frage, ob Fremdmittelzinsen als Betriebsausgaben anerkannt werden dürfen, ist die Verwendung der Fremdmittel im Zeitpunkt ihrer Aufnahme maßgeblich.
§ 4 Abs 4 EStG 1988
Für die Frage, ob Fremdmittelzinsen als Betriebsausgaben anerkannt werden dürfen, ist die Verwendung der Fremdmittel im Zeitpunkt ihrer Aufnahme maßgeblich.