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Problem der Rechtspersönlichkeit einer GmbH zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes (Wr Vergnügungssteuer).

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/46 Heft 4 v. 15.2.2001

Wenn zivilrechtlich Rechte und Verpflichtungen der Vorgesellschaft (einer GmbH) mit der Eintragung ins Firmenbuch auf die GmbH - auch ohne Genehmigung oder Schuldübernahme - übergehen, gilt dies auch für Abgabenschulden

§ 78 BAO

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