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Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, wenn britische Tochterges mit britischen Mutterges steuerliche besser behandelt werden als britische Tochterges mit in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Mutterges

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2001/426 Heft 24 v. 15.12.2001

Art 43 EG

Art 48 EG

1. Britische Tochterges deutscher Mutterges hatten in England anlässlich einer Dividenden-Ausschüttung KSt-Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen konnten die Tochterges in der Folge auf ihre (britische) Jahres-KSt anrechnen. Waren die Mutterges hingegen in Großbritannien ansässig gewesen, war nach britischem Steuerrecht die Option zur Gruppenbesteuerung möglich; kommt die Gruppenbesteuerung zur Anwendung, fällt anlässlich der Ausschüttung von Dividenden keine Vorauszahlung an KSt an.

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