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Die unterschiedliche Behandlung von Abfertigungsansprüchen im Bereich des Handelsrechts, des Bilanzsteuerrechts und des Bewertungsrechts

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/401 Heft 23 v. 1.12.2001

sind in den jeweils anzuwendenden Gesetzen begründet; der Abfertigungsanspruch entsteht nicht bereits mit der Auf­lösungshandlung, sondern erst mit dem rechtlichen Erlöschen des Arbeitsverhältnisses; vor der Inanspruchnahme ist eine Bürgschaft bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens gem § 6 BewG nicht zu berücksichtigen; ungewisse Schulden sind bei der Bewertung des Betriebsvermögens nicht abzugsfähig

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