vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die nach § 90 EStG erteilte LSt-Auskunft stellt keinen B dar. Die Auskunftserteilung kann daher nicht mit Berufung bekämpft werden;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/404 Heft 23 v. 1.12.2001

eine unrichtige Auskunft bzw die Änderung oder Zurücknahme einer Auskunft kann die Beh aber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben binden; es ist nicht Inhalt des Prüfungsauftrages, Hinweise für ein künftiges (außerhalb des Prüfungszeitraumes) gelegenes Verhalten zu geben

§ 92 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!