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Ein nur teilweise unternehmerisch genutztes Investitionsgut kann der Unternehmer in der außerunternehmerischen (privaten) Sphäre belassen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2001/365 Heft 21 v. 1.11.2001

Art 2 Sechste RL

Art 5 Sechste RL

1. Der StPfl kann ein Investitionsgut, das er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke erwirbt, in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen und dadurch vollständig dem MWSt-System entziehen.

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