Art 2 Sechste RL
Art 5 Sechste RL
1. Der StPfl kann ein Investitionsgut, das er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke erwirbt, in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen und dadurch vollständig dem MWSt-System entziehen.
Art 2 Sechste RL
Art 5 Sechste RL
1. Der StPfl kann ein Investitionsgut, das er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke erwirbt, in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen und dadurch vollständig dem MWSt-System entziehen.