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Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen muss der Berufsausübung dienen; Reisekosten als Betriebsausgaben, Mitnahme anderer Personen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/351 Heft 21 v. 1.11.2001

§ 4 Abs 1 EStG 1972

§ 12 UStG 1972

1. Einbau einer Sauna: Ein Wirtschaftsgut wird nicht dadurch zum Betriebsvermögen, wenn es in einem entfernten Zusammenhang mit dem Beruf des Bf steht, sondern kann nur dann kein notwendiges Privatvermögen darstellen, wenn es ausschließlich oder nahezu ausschließlich Zwecken der Berufsausübung dient.

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