Art 10 RL 69/335/EWG idF RL 85/303/EWG
1. Die RL 69/335/EWG verbietet es nicht, von Kapitalges eine Steuer auf das Nettovermögen zu erheben.
2. Kann die Antwort auf die zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage aus der Rsp des EuGH abgeleitet werden, ist gem Art 104 § 3 der Verfahrensordnung durch mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden.