§ 162 BAO
§ 167 Abs 2 BAO
Anerkennung von Provisionen, die an eine liechtensteinische Anstalt gezahlt wurden, als Betriebsausgabe:
§ 162 BAO
§ 167 Abs 2 BAO
Anerkennung von Provisionen, die an eine liechtensteinische Anstalt gezahlt wurden, als Betriebsausgabe: