§ 162 BAO
Das Bestehen eines Kontos bei einer Bank reicht als Nachweis für das nach wie vor aufrechte Bestehen jener AG, die das Konto ursprünglich eröffnet hat, nicht aus. Die Dartuung einer Konto-Überweisung reicht daher als genaue Bezeichnung des Empfängers des überwiesenen Betrages nicht aus.