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Bei Selbstbemessungsabgaben ist für die Beurteilung der Pflichtver­letzung maßgebend, wann die Abgabe bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung ab­zuführen gewesen wäre. Zur Haftungsinanspruchnahme genügt auch leichte Fahr­lässigkeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/318 Heft 19 v. 1.10.2001

§ 9 BAO

§ 80 BAO

1. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es, dafür zu sorgen, dass die Abg entrichtet werden. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter diese Pflicht getroffen hat, bestimmt sich danach, wann die Abg nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wäre. Bei Selbstbemessungsabg ist maßgebend, wann die Abg bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wäre (zB 27. 4. 2000, 98/15/0003). Vgl auch 18. 12. 1997, 96/15/0269.

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