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Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes als steuerpflichtig gem § 2 OÖ LustbarkeitsabgabeG 1979. Die Wortwahl „unterhalten und ergötzen“

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/300 Heft 18 v. 15.9.2001

im § 2 Abs 2 OÖ LustbarkeitsabgabeG 1979 lässt noch ­keine Wertung über den Inhalt der Veranstaltung zu

Oö LustbarkeitsabgabeG 1979

§ 2 Oö LustbarkeitsabgabeG 1979

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