die Frage, ob der Gesundheitszustand eines Betraften die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe gestattet, ist nicht im Rahmen eines Gesuches um Nachsicht einer Geldstrafe zu prüfen
§ 165 FinStrG
die Frage, ob der Gesundheitszustand eines Betraften die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe gestattet, ist nicht im Rahmen eines Gesuches um Nachsicht einer Geldstrafe zu prüfen
§ 165 FinStrG