knüpft an dieselben Voraussetzungen an wie die Befreiungsbestimmung hinsichtlich der Simultanhypotheken; entscheidend für die Anwendung der Befreiungsbestimmung ist daher, dass das GrundbuchsG ohne weiteres beurteilen konnte, dass das Pfandrecht für dieselbe Forderung eingetragen wird 3. Die Befreiungsbest für Pfandrechte für dieselbe Forderung, die an einem Grundbuchskörper und an einem Bauwerk erworben wird, knüpft an dieselben Voraussetzungen an wie die Befreiungsbestimmung hinsichtl der Simultanhypotheken. Eine Simultanhypothek liegt gem § 15 Abs 1 GBG vor, wenn das Pfandrecht für dieselbe Forderung ungeteilt auf zwei oder mehrere Grundbuchskörper oder Hypothekarforderungen eingetragen wird. Entscheidend für die Anwendung der Befreiungsbest ist daher, dass das GrundbuchsG ohne weiteres beurteilen konnte, dass das Pfandrecht für dieselbe Forderung eingetragen wird.