ein beurkundetes Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögensverhältnisse und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten für den Fall einer künftigen Scheidung ist sofort gebührenpflichtig
§ 17 Abs 1 GebG
ein beurkundetes Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögensverhältnisse und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten für den Fall einer künftigen Scheidung ist sofort gebührenpflichtig
§ 17 Abs 1 GebG