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französische Regelung, nach der im Fall der gerichtlichen Feststellung der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer Abgabe der Antrag auf Rückerstattung

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2001/213 Heft 13 v. 1.7.2001

der bereits bezahlten Abgaben nur für die letzten vier Jahre vor dem Ergehen der Gerichtsentscheidung gestellt werden kann, ist nicht gemeinschaftsrechtswidrig

Art 234 EG

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