§ 167 Abs 2 BAO
§ 184 BAO
In jenen Fällen, in denen die Beh in Ausübung der freien Beweiswürdigung zu ihrer Erledigung gelangte, ist vom VwGH nur zu prüfen, ob das Ergebnis dieser Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens im Einklang steht und die Sachverhaltsannahme der Beh in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren gewonnen wurde.