vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Ergebnis einer freien Beweiswürdigung muss mit den Denkgesetzen und Erfahrungen des täglichen Lebens übereinstimmen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/196 Heft 12 v. 15.6.2001

§ 167 Abs 2 BAO

§ 184 BAO

In jenen Fällen, in denen die Beh in Ausübung der freien Beweiswürdigung zu ihrer Erledigung gelangte, ist vom VwGH nur zu prüfen, ob das Ergebnis dieser Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens im Einklang steht und die Sachverhaltsannahme der Beh in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren gewonnen wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte